| Luftverkehrsabgabe |
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05.01.2010: Auch uns betrifft die Luftverkehrsabgabe
Seit dem 01.01. diesen Jahres wird für alle Flüge von deutschen Flughäfen eine Luftverkehrsabgabe, die sogenannte Luftverkehrssteuer erhoben.
Rundflüge mit kleinen Flugzeugen, mit einem maximalen Startgewicht bis zu 2.000 kg sind von dieser Steuer nicht betroffen. Wir haben versucht unsere „Annas“ auf Diät zu setzen, aber es hat nicht funktioniert. Mit einem maximalen Startgewicht von bis zu 5.500 kg sind wir leider selbst dann von der Luftverkehrssteuer betroffen, wenn unsere Flüge nur 15 Minuten dauern (wie z.B. auf Flugtagen).
Wie auch für die großen Airlines bedeutet dies für uns einen enormen bürokratischen Mehraufwand, den wir gemeinsam mit der neuen Steuer an unsere Passagiere weiter geben müssen.
Wir hoffen, dass die Preiserhöhung unsere Fans und Liebhaber der Annas nicht davon abhalten wird, auch in der kommenden Saison wieder einzigartige Momente über den Wolken mit uns zu erleben. Wir wünschen uns für das kommende Jahr das unsere Nostalgieflieger weiterhin die Begeisterung erfahren die Ihnen zusteht.
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